Beitragsentlastung für Ihre private Krankenversicherung

Damit Ihre Beiträge auch im Alter bezahlbar bleiben

Ihre Vorteile auf einen Blick

Mit der Beitragsentlastungskomponente BB der Continentale reduzieren Sie Ihre Beiträge zur privaten Krankenversicherung im Rentenalter – flexibel und individuell planbar. Das hat gleich mehrere Vorteile für Sie:

  • Senkung Ihrer PKV-Beiträge im Alter – bis zu 100 % des Krankenversicherungsbeitrags (ohne gesetzlichen Zuschlag)
  • Flexible Finanzierung durch monatliche Beiträge, Sonderzahlungen oder eine Kombination aus beidem
  • Freie Wahl des Beginns der Beitragsentlastung zwischen dem 60. und 70. Lebensjahr
  • Arbeitgeberzuschuss auf laufende Beiträge für privatversicherte Arbeitnehmer möglich
  • Steuerliche Vorteile, da die Beiträge grundsätzlich steuerlich berücksichtigt werden können

Warum sich Vorsorge lohnt

Mit dem Eintritt in den Ruhestand sinkt das Einkommen bei vielen Menschen deutlich. Gleichzeitig entfällt der Arbeitgeberzuschuss für Angestellte zur Krankenversicherung.

Bezahlbare Beiträge für Ihre private Krankenversicherung im Alter sind also sehr wichtig. Mit der Beitragsentlastungskomponente BB schaffen Sie schon heute finanzielle Freiräume und reduzieren Ihre Beiträge im Alter.

Flexible Einzahlungsmöglichkeiten

Sie entscheiden selbst, wie Sie vorsorgen möchten:

  • laufende (monatliche) Beiträge
  • Sonderzahlungen
  • Kombination aus laufendem Beitrag & Sonderzahlungen.

Sonderzahlungen eignen sich beispielsweise für Beitragsrückerstattungen oder Pauschalleistungen, für Urlaubs- oder Weihnachtsgeld sowie frei werdendes Sparguthaben.

Fragen zur Beitragsentlastungskomponente BB

Zu welchem Zeitpunkt beginnt in der Regel die Ermäßigung der Beiträge?

Die monatlichen Beitragsraten der vereinbarten Tarife verringern sich ab Beginn des Kalenderjahres, in dem die versicherte Person 65 Jahre alt wird, um den vereinbarten Ermäßigungsbetrag. Auf Antrag kann die versicherte Person ansonsten zwischen dem 60. und dem 70. Lebensjahr die Beitragsermäßigung – zu Beginn eines in diesem Zeitraum liegenden Kalenderjahres – wirksam werden lassen.


Ab und bis zu welchem Alter kann die Beitragsentlastungskomponente BB vereinbart werden?

Die Beitragsentlastungskomponente BB gegen laufenden Beitrag kann ab einem Eintrittsalter von 21 Jahren und bis zu 64 Jahren vereinbart werden. Die Sonderzahlungsmöglichkeit kann ab einem Eintrittsalter von 21 Jahren vereinbart werden. Eine maximale Altersbegrenzung gibt es für Sonderzahlungen nicht. Wir empfehlen, BB möglichst frühzeitig einzuschließen.


Zu welchen Tarifen kann die Beitragsentlastungskomponente BB vereinbart werden?

Die Beitragsentlastungskomponente BB kann zu fast jeder Krankheitskostenversicherung (Voll- / Zusatzversicherungstarife inklusive Anwartschaftsversicherungen der Continentale Krankenversicherung a.G) vereinbart werden, die mit einer Alterungsrückstellung kalkuliert sind. Eine Vereinbarung zu den Tarifen der StartLinie beispielsweise ist nicht möglich, da diese ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert sind.


Wird die Beitragsentlastungskomponente BB bei Angestellten vom Arbeitgeber bezuschusst?

BB gegen laufenden Beitrag

Die Beitragsentlastungskomponente gegen laufenden Beitrag ist analog dem vereinbarten Tarif arbeitgeberzuschussfähig.

Privatversicherte Arbeitnehmer können zusammen mit den vereinbarten Tarifen von einer Arbeitgeberbeteiligung bis zur Höhe des maximalen Arbeitgeberzuschusses profitieren.

BB gegen Sonderzahlung

Bei der Beitragsentlastungskomponente gegen Sonderzahlung ist dies anders. Ein Arbeitgeberzuschuss erfolgt nicht.

Dies hat unter anderem den Grund, dass es sich bei Sonderzahlungen (einschließlich Beitragsrückerstattung- / Pauschalleistung-Umwandlung) um keine regelmäßigen, laufenden Zahlungen handelt.


Warum ist eine zusätzliche Beitragsentlastungskomponente sinnvoll?

Der Abschluss einer Beitragsentlastungskomponente ist aus folgenden Gründen sinnvoll:

  • Ohne individuelle Vorsorge müssen Menschen i. d. R. bei Eintritt in den Ruhestand mit einer Rente auskommen, die gegenüber dem letzten Gehalt deutlich niedriger ausfällt.
  • Zusätzlich entfällt für Arbeitnehmer der Zuschuss des Arbeitgebers zum Krankenversicherungsbeitrag. Dies wird durch die Beteiligung des gesetzlichen Rentenversicherungsträgers an dem Krankenversicherungsbeitrag in der Regel nicht aufgefangen. Auch der entfallende Beitrag für die nicht mehr erforderliche private Krankentagegeldversicherung gleicht dies nicht aus.
  • Die Beitragsentlastungskomponente BB sorgt individuell dafür, dass die KV-Beiträge beim Eintritt in den Ruhestand sinken.
  • Die Beitragsentlastungskomponente BB ist auch unter steuerlichen Aspekten sinnvoll.

Wie funktioniert die Beitragsentlastungskomponente BB?

Mit der Ergänzung des KV-Schutzes um die Beitragsentlastungskomponente BB ist eine individuelle Ermäßigung der Beiträge im Alter möglich. Die Beitragsentlastungskomponente ermöglicht eine Ermäßigung der Beiträge im Alter gegen laufenden Beitrag, gegen Sonderzahlungen sowie gegen laufenden Beitrag und gegen Sonderzahlungen. Als Sonderzahlungen können sowohl Ansprüche auf Beitragsrückerstattung oder Pauschalleistung umgewandelt als auch freiwillige Zahlungen einer individuellen Summe getätigt werden.

  • Die Höhe der Ermäßigung der Beiträge im Alter ist individuell vereinbar; maximal bis zur Höhe des vollen Beitrags (ohne Gesetzlicher Zuschlag) des vereinbarten Tarifs.
  • Bei großen Anwartschaften ist ebenfalls der volle Beitrag (ohne Gesetzlicher Zuschlag) des vereinbarten Tarifs absicherbar.
  • Bei Arbeitnehmern ist der Beitragsanteil für die Beitragsentlastungskomponente BB gegen laufenden Beitrag bis zur Höhe des maximalen Arbeitgeberzuschusses, sofern dieser noch nicht durch die Krankenversicherung erreicht wird, arbeitgeberzuschussfähig.
  • Eine individuelle Wahl des Zeitpunktes der Ermäßigung der Beiträge ist zwischen dem 60. und 70. Lebensjahr möglich.
  • Ein früherer Beginnzeitpunkt der Ermäßigung ist bei Bezug von Erwerbsunfähigkeits- oder Altersrente beziehungsweise Pensionen möglich.

Welche Besonderheiten gelten in Verbindung mit einer Sonderzahlung?

  • Jede Sonderzahlung muss mindestens 100 € betragen.
  • Pro Kalenderjahr sind maximal 4 Sonderzahlungen je versicherte Person möglich. Die Beitragsrückerstattung- / Pauschalleistung-Umwandlung gilt in dem Fall jeweils als eine Sonderzahlung je Kalenderjahr.
  • Die Summe aller Sonderzahlungen pro Kalenderjahr darf das 3-fache des geschuldeten Jahresbeitrags [inklusive Gesetzlichem Zuschlag (GZ), Risikozuschläge und allen weiteren Zuschlägen inklusive laufenden BB-Beitrag] des jeweils zugrundeliegenden Tarifs nicht überschreiten.
  • Insgesamt kann eine Ermäßigung der Beiträge von bis zu 100 % des Beitrags ohne Gesetzlicher Zuschlag (GZ) der zugrundeliegenden Tarife vereinbart werden (unter Anrechnung der laufenden BB-Absicherung).
  • Eine Sonderzahlung nach Wirksamwerden der Ermäßigung der Beiträge führt zu einer unmittelbaren Beitragsverringerung (Hinweis: Sonderzahlungen können auch über das Alter von 64 Jahren hinaus vereinbart werden).
  • Eine Rückzahlung der Sonderzahlungen, zum Beispiel bei Tod, ist grundsätzlich nicht möglich.

Nutzen Sie die Chance, heute schon für morgen vorzusorgen.

Ihr persönlicher Ansprechpartner informiert Sie gerne über die Möglichkeiten der Beitragsentlastungskomponente BB und erstellt mit Ihnen eine individuelle Lösung. Seine Kontaktdaten finden Sie in dem Anschreiben, mit dem wir Sie auf diese Seite eingeladen haben.