Beitragsentlastung für Ihre private Krankenversicherung

Damit Ihre Beiträge auch im Alter bezahlbar bleiben

Ihre Vorteile auf einen Blick

Mit der Beitragsentlastungskomponente BB der Continentale reduzieren Sie Ihre Beiträge zur privaten Krankenversicherung im Rentenalter – flexibel und individuell planbar. Das hat gleich mehrere Vorteile für Sie:

  • Senkung Ihrer PKV-Beiträge im Alter – bis zu 100 % des Krankenversicherungsbeitrags (ohne gesetzlichen Zuschlag)
  • Flexible Finanzierung durch monatliche Beiträge, Sonderzahlungen oder eine Kombination aus beidem
  • Freie Wahl des Beginns der Beitragsentlastung zwischen dem 60. und 70. Lebensjahr
  • Arbeitgeberzuschuss auf laufende Beiträge für privatversicherte Arbeitnehmer möglich
  • Steuerliche Vorteile, da die Beiträge grundsätzlich steuerlich berücksichtigt werden können

Warum sich Vorsorge lohnt

Mit dem Eintritt in den Ruhestand sinkt das Einkommen bei vielen Menschen deutlich. Gleichzeitig entfällt der Arbeitgeberzuschuss für Angestellte zur Krankenversicherung.

Bezahlbare Beiträge für Ihre private Krankenversicherung im Alter sind also sehr wichtig. Mit der Beitragsentlastungskomponente BB schaffen Sie schon heute finanzielle Freiräume und reduzieren Ihre Beiträge im Alter.

Flexible Einzahlungsmöglichkeiten

Sie entscheiden selbst, wie Sie vorsorgen möchten:

  • laufende (monatliche) Beiträge
  • Sonderzahlungen
  • Kombination aus laufendem Beitrag & Sonderzahlungen.

Sonderzahlungen eignen sich beispielsweise für Beitragsrückerstattungen oder Pauschalleistungen, für Urlaubs- oder Weihnachtsgeld sowie frei werdendes Sparguthaben.

Fragen zur Beitragsentlastungskomponente BB

Wie funktioniert die Beitragsentlastungskomponente BB?

Mit der Ergänzung des KV-Schutzes um die Beitragsentlastungskomponente BB ist eine individuelle Ermäßigung der Beiträge im Alter möglich. Die Beitragsentlastungskomponente ermöglicht eine Ermäßigung der Beiträge im Alter gegen laufenden Beitrag, gegen Sonderzahlungen sowie gegen laufenden Beitrag und gegen Sonderzahlungen. Als Sonderzahlungen können sowohl Ansprüche auf Beitragsrückerstattung oder Pauschalleistung umgewandelt als auch freiwillige Zahlungen einer individuellen Summe getätigt werden.

  • Die Höhe der Ermäßigung der Beiträge im Alter ist individuell vereinbar; maximal bis zur Höhe des vollen Beitrags (ohne Gesetzlicher Zuschlag) des vereinbarten Tarifs.
  • Bei großen Anwartschaften ist ebenfalls der volle Beitrag (ohne Gesetzlicher Zuschlag) des vereinbarten Tarifs absicherbar.
  • Bei Arbeitnehmern ist der Beitragsanteil für die Beitragsentlastungskomponente BB gegen laufenden Beitrag bis zur Höhe des maximalen Arbeitgeberzuschusses, sofern dieser noch nicht durch die Krankenversicherung erreicht wird, arbeitgeberzuschussfähig.
  • Eine individuelle Wahl des Zeitpunktes der Ermäßigung der Beiträge ist zwischen dem 60. und 70. Lebensjahr möglich.
  • Ein früherer Beginnzeitpunkt der Ermäßigung ist bei Bezug von Erwerbsunfähigkeits- oder Altersrente beziehungsweise Pensionen möglich.

Nutzen Sie die Chance, heute schon für morgen vorzusorgen.

Ihr persönlicher Ansprechpartner informiert Sie gerne über die Möglichkeiten der Beitragsentlastungskomponente BB und erstellt mit Ihnen eine individuelle Lösung. Seine Kontaktdaten finden Sie in dem Anschreiben, mit dem wir Sie auf diese Seite eingeladen haben.