Beitragsentlastung für Ihre private Krankenversicherung

Damit Ihre Beiträge auch im Alter bezahlbar bleiben

Ihre Vorteile auf einen Blick

Mit der Beitragsentlastungskomponente BB der Continentale reduzieren Sie Ihre Beiträge zur privaten Krankenversicherung im Rentenalter – flexibel und individuell planbar. Das hat gleich mehrere Vorteile für Sie:

  • Senkung Ihrer PKV-Beiträge im Alter – bis zu 100 % des Krankenversicherungsbeitrags (ohne gesetzlichen Zuschlag)
  • Flexible Finanzierung durch monatliche Beiträge, Sonderzahlungen oder eine Kombination aus beidem
  • Freie Wahl des Beginns der Beitragsentlastung zwischen dem 60. und 70. Lebensjahr
  • Arbeitgeberzuschuss auf laufende Beiträge für privatversicherte Arbeitnehmer möglich
  • Steuerliche Vorteile, da die Beiträge grundsätzlich steuerlich berücksichtigt werden können

Warum sich Vorsorge lohnt

Mit dem Eintritt in den Ruhestand sinkt das Einkommen bei vielen Menschen deutlich. Gleichzeitig entfällt der Arbeitgeberzuschuss für Angestellte zur Krankenversicherung.

Bezahlbare Beiträge für Ihre private Krankenversicherung im Alter sind also sehr wichtig. Mit der Beitragsentlastungskomponente BB schaffen Sie schon heute finanzielle Freiräume und reduzieren Ihre Beiträge im Alter.

Flexible Einzahlungsmöglichkeiten

Sie entscheiden selbst, wie Sie vorsorgen möchten:

  • laufende (monatliche) Beiträge
  • Sonderzahlungen
  • Kombination aus laufendem Beitrag & Sonderzahlungen.

Sonderzahlungen eignen sich beispielsweise für Beitragsrückerstattungen oder Pauschalleistungen, für Urlaubs- oder Weihnachtsgeld sowie frei werdendes Sparguthaben.

Fragen zur Beitragsentlastungskomponente BB

Wird die Beitragsentlastungskomponente BB bei Angestellten vom Arbeitgeber bezuschusst?

BB gegen laufenden Beitrag

Die Beitragsentlastungskomponente gegen laufenden Beitrag ist analog dem vereinbarten Tarif arbeitgeberzuschussfähig.

Privatversicherte Arbeitnehmer können zusammen mit den vereinbarten Tarifen von einer Arbeitgeberbeteiligung bis zur Höhe des maximalen Arbeitgeberzuschusses profitieren.

BB gegen Sonderzahlung

Bei der Beitragsentlastungskomponente gegen Sonderzahlung ist dies anders. Ein Arbeitgeberzuschuss erfolgt nicht.

Dies hat unter anderem den Grund, dass es sich bei Sonderzahlungen (einschließlich Beitragsrückerstattung- / Pauschalleistung-Umwandlung) um keine regelmäßigen, laufenden Zahlungen handelt.

Nutzen Sie die Chance, heute schon für morgen vorzusorgen.

Ihr persönlicher Ansprechpartner informiert Sie gerne über die Möglichkeiten der Beitragsentlastungskomponente BB und erstellt mit Ihnen eine individuelle Lösung. Seine Kontaktdaten finden Sie in dem Anschreiben, mit dem wir Sie auf diese Seite eingeladen haben.